Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung, das Hosting, die Erstellung von 3D-Assets und die Integration von Softwarelösungen (insbesondere 3D-Produktkonfiguratoren) zwischen Christian Frank Schuhmann (Shuhmi) (nachfolgend „Dienstleister“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdokumentation

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags des Kunden durch den Dienstleister in Textform (§ 126b BGB) (Auftragsbestätigung) zustande. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen.

(2) Ein in Textform (§ 126b BGB) übermitteltes Angebot des Dienstleisters ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Zugang beim Kunden verbindlich. Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

(3) Diese AGB einschließlich der Anlage 1 („Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung – AVV“) sind Bestandteil jedes Vertrags. Die Anlage 1 wird dem Angebot und der Auftragsbestätigung des Dienstleisters als gesonderte Datei beigefügt und dort ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet. Mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Erteilung des Auftrags stimmt der Kunde den AGB einschließlich der Anlage 1 zu; einer gesonderten Unterzeichnung der Anlage 1 bedarf es nicht (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).

§ 3 Leistungsumfang und technischer Hinweis

(1) Der Dienstleister stellt dem Kunden einen interaktiven Produktkonfigurator (z. B. via Iframe-Einbindung oder JavaScript-Embed) zur Verfügung und übernimmt das Hosting der Anwendung sowie der dazugehörigen Daten auf seinen Servern bzw. genutzten Cloud-Infrastrukturen.

(2) Keine Gewähr für Planungsdaten: Der Dienstleister stellt lediglich das technische Tool zur Verfügung. Er schuldet keine Prüfung der vom Kunden oder dessen Endkunden eingegebenen Konfigurationsdaten (wie Maße, technische Machbarkeit oder Materialauswahl). Für die korrekte Planung und Umsetzung ist ausschließlich der Kunde bzw. dessen Endkunde verantwortlich.

(3) Der Dienstleister strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software an, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit (100%), da technische Störungen, höhere Gewalt oder notwendige Wartungsarbeiten zu Ausfällen führen können.

(4) Aus den vom Kunden überlassenen CAD-Daten erstellt der Dienstleister ein für die Echtzeitdarstellung optimiertes 3D-Modell. Die CAD-Rohdaten des Kunden werden nicht 1:1 in den Konfigurator übernommen oder dort verarbeitet. Maßgeblich für die Darstellung und Konfiguration ist ausschließlich das optimierte 3D-Modell; dieses kann daher von den ursprünglichen CAD-Daten abweichen (z. B. vereinfachte Geometrie oder reduzierte Detailtiefe).

(5) Der Einrichtungspreis umfasst die Erstellung des optimierten 3D-Modells sowie die Einrichtung des Konfigurators einschließlich zwei (2) Revisionsrunden. Eine Revisionsrunde umfasst die Umsetzung von Änderungs- oder Anpassungswünschen des Kunden an dem erstellten Modell oder dem Konfigurator (z. B. Farben, Materialien, Geometrie oder Konfigurationsoptionen). Jede weitere Revisionsrunde wird nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt und verlängert die Projektlaufzeit entsprechend. Ein Anspruch auf unbegrenzte oder wiederholte Änderungen besteht nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten und Rechte an Kunden-Assets

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Einrichtung und den Betrieb des Konfigurators erforderlichen Daten (Logos, Produktdaten, Texturen, CAD-Daten zur Erstellung des optimierten 3D-Modells, Zugänge) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller dem Dienstleister übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Eigentumsrechte) verletzt. Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

(4) Der Kunde räumt dem Dienstleister das einfache, unentgeltliche Nutzungsrecht an den überlassenen Daten (insbesondere CAD-Daten, Logos, Texturen und Produktdaten) ein, soweit dies zur Erstellung des optimierten 3D-Modells und zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrags; eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB).

§ 5 Nutzungsrechte, Urheberrecht und Domain-Bindung

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht, den Konfigurator vertragsgemäß auf seiner vereinbarten Website/Domain einzubinden und zu nutzen.

(2) Es ist dem Kunden untersagt, den Konfigurator auf weiteren, nicht vereinbarten Domains einzubinden, den Quellcode zu dekompilieren, zu verändern, zu kopieren oder an Dritte zu veräußern.

(3) Alle Rechte an den vom Dienstleister erstellten 3D-Modellen (z. B. .glb- / .gltf-Dateien), Shader-Setups, Code-Strukturen und Texturen verbleiben beim Dienstleister. Ein Anspruch auf Herausgabe der Quelldateien oder der 3D-Geometriedaten besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) vereinbart wurde.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung (einmalige Einrichtungspauschale und wiederkehrende monatliche Service- und Hosting-Gebühr) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro.

(2) Die Einrichtungsgebühr ist zu 50 % mit Vertragsschluss bzw. vor Beginn der Arbeiten und zu 50 % nach Fertigstellung bzw. Übergabe des Konfigurators fällig. Wiederkehrende Hosting-Gebühren sind jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Abrechnungsmonats fällig.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung für mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Dienstleister nach vorheriger Ankündigung in Textform (§ 126b BGB) berechtigt, den Zugang zum Konfigurator vorübergehend zu sperren, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Die Sperrung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht; die Pflicht zur Zahlung etwaiger Verzugszinsen bleibt unberührt.

(4) Preisanpassung: Der Dienstleister ist berechtigt, die wiederkehrenden Service- und Hosting-Gebühren anzupassen, wenn sich die von ihm zu tragenden Kosten (insbesondere Hosting-, Energie- und Personalkosten sowie gesetzliche Abgaben) erheblich erhöhen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 8 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt und wirken nur für die Zukunft. Sie berechtigen den Kunden, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.

§ 7 Termine, Abnahme und Freigabe

(1) Genannte Termine und Fristen (insbesondere Projektzeitpläne) sind, sofern nicht ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Eine Haftung für die Nichteinhaltung unverbindlicher Termine besteht nicht. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126b BGB).

(2) Sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Abnahme bzw. Freigabe des Konfigurators (einschließlich des erstellten 3D-Modells) durch ausdrückliche Erklärung des Kunden in Textform (§ 126b BGB) oder durch schlüssiges Verhalten (insbesondere durch Aufnahme des produktiven Betriebs des Konfigurators).

(3) Fiktive Abnahme: Wird der Konfigurator dem Kunden zur Abnahme übergeben und meldet der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe bzw. nach Aufforderung zur Abnahme begründete Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Die fiktive Abnahme tritt nicht ein, wenn der Kunde innerhalb der Frist wesentliche, abnahmefähige Mängel mitgeteilt hat.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt für wiederkehrende Hosting-Leistungen eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform (§ 126b BGB) gekündigt wird.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden und die Einbindung des Konfigurators wird deaktiviert.

§ 9 Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitung

(1) Anfragen, die Nutzer über den Konfigurator abgeben, werden über eine vom Kunden konfigurierte Schnittstelle unmittelbar an die Systeme des Kunden (insbesondere CRM oder E-Mail-Postfach) übermittelt. Der Dienstleister erhält keinen Zugriff auf die Inhalte dieser Anfragen und verarbeitet diese Daten nicht. Für diese Daten ist ausschließlich der Kunde als Verantwortlicher verantwortlich.

(2) Soweit der Dienstleister im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet – nämlich technische Zugriffsdaten der Nutzer, die bei der Auslieferung des über Cloudflare Pages gehosteten Konfigurators anfallen (insbesondere die IP-Adresse) –, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Dienstleister als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Anlage 1 zu diesen AGB („Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung – AVV“) geregelt, die dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung als gesonderte Datei beigefügt und Bestandteil dieses Vertrags ist. Die Anlage 1 wird mit dem Abschluss dieses Vertrags ohne gesonderte Unterzeichnung wirksam (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Ihre Regelungen hinsichtlich Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie der Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten gehen den Regelungen dieser AGB vor.

(3) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Datenübermittlungen in Drittländer erfolgen nur, soweit ein angemessenes Datenschutzniveau (insbesondere Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln) gewährleistet ist.

(4) Mit Beendigung des Vertrags werden die im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten technischen Zugriffsdaten gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Nicht unter die Auftragsverarbeitung fallende Daten, insbesondere die CAD-Rohdaten des Kunden, werden nach Abschluss der Erstellung des optimierten 3D-Modells oder auf Wunsch des Kunden unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Der Dienstleister bedient sich für die Auslieferung des Konfigurators eigener Auftragsverarbeiter. Die jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie die relevanten Informationen zu Übermittlungen in Drittländer sind der gemäß § 9 Abs. 2 abgeschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu entnehmen. Über einen geplanten Wechsel oder die Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter wird der Kunde im Rahmen der AVV informiert und erhält dort die Möglichkeit zum Widerspruch. Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework.

§ 10 Wartung und Updates

(1) Der Dienstleister hält den Konfigurator auf dem technischen Stand, der für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlich ist. Fehlerbehebungen sowie sicherheitsrelevante und technisch notwendige Updates sind im Serviceentgelt enthalten.

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden, soweit möglich, vorher angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Für geplante Wartungsfenster und unvermeidbare Ausfälle besteht keine Verfügbarkeitszusage.

(3) Funktionserweiterungen oder darüber hinausgehende Anpassungen (z. B. neue Konfigurationsoptionen, geänderte Produktvarianten oder zusätzliche 3D-Modelle) sind nicht Gegenstand der laufenden Serviceleistung und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach einem Angebot des Dienstleisters vergütet.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung: Der Dienstleister erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln. Die gesetzlichen Nacherfüllungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln 12 Monate, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Für Vorsatz, arglistig verschwiegene Mängel und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung.

(2) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden des Kunden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Dienstleisters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Konfigurators durch den Kunden oder auf fehlerhaften Inhalten des Kunden beruhen.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische Daten, Quellcode, Geschäfts- und Preisinformationen sowie Kundendaten) vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder die ihr von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden.

(2) Eine Weitergabe an mit der Durchführung des Vertrags befasste Personen und Auftragsverarbeiter ist zulässig, soweit diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren.

§ 13 Referenznennung und Marketingrechte

(1) Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden sowie das gemeinsam umgesetzte Projekt (inklusive Abbildungen, Screenshots oder Funktionsweisen des Konfigurators) als Referenz auf seiner Website, in Präsentationen und in eigenen Social-Media- oder Marketingkanälen zu benennen und zu Werbezwecken zu verwenden.

(2) Der Kunde erteilt dem Dienstleister hierfür das einfache, unentgeltliche Recht zur Nutzung des entsprechenden Firmennamens, Logos sowie von Bildmaterial des eingerichteten Konfigurators.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.